TEILNAHMEBEDINGUNGEN und HAFTUNG
SEEN-LAUF Tannheimer Tal

Mit der Anmeldung akzeptiert der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen dieser Veranstaltung.
Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass während des „SEEN-LAUF Tannheimer Tal“ die Wanderwege und Straßen nicht gesperrt sind, sämtliche Wanderwege und Straßen auch von anderen Personen benützt werden und grundsätzlich gilt die StVO. Weiters hat jeder/jede Teilnehmer/in den Anordnungen des Veranstalters und den mit der Durchführung beauftragten Organen Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer/innen, die sich in irgendeiner Weise unkorrekt verhalten, aus der Veranstaltung auszuschließen, diesfalls hat der/die Teilnehmer/in keinen wie immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter.

Es sind Verpflegungs- und Getränkestationen auf der Strecke eingerichtet, bei diesen Stationen kann Müll entsorgt werden. Es ist verboten, außerhalb dieser Zonen Abfälle wegzuwerfen. Wer dies missachtet kann vom Veranstalter ausgeschlossen werden.
Die Ausgabe der Startnummer erfolgt nur an den/die jeweilige/n Teilnehmer/in persönlich. Für alle Strecken gibt es eine inoffizielle Einlaufliste, die zur Kontrolle für den Veranstalter dient.
Lautsprecherdurchsagen vor dem Start sind zu beachten. Hier werden die letzten Informationen über die Strecke, über etwaige Änderungen oder Gefahrenstellen erteilt.
Jeder/jede Sportler/in ab dem 16. Lebensjahr ist für die 8 km und 23 km Strecke startberechtigt.

Verpflegungsstellen

An jeder Verpflegungsstelle gibt es für die Teilnehmer/innen u.a. Sportgetränke, Energieriegel und -gels. Der genaue Standort der Verpflegungsstelle kann dem Streckenplan entnommen werden.

Was tun im Notfall?

• Ruhe bewahren
• Notfallnummer 144 bzw. Euronotruf 112 + Kennwort „Seen-Lauf“
• Genauen Standort und die Startnummer durchgeben
• Sollte man den Notruf selbst nicht abgeben können, dann bitte eine andere Läuferin benachrichtigen, so dass diese den nächsten Posten verständigen kann.
• Bei Bagatellverletzungen gelten Sonderregelungen. Jeder Teilnehmer/in ist dazu verpflichtet, anderen in Not geratenen Läufer/innen Erste Hilfe zu leisten und die Rettung zu verständigen!

Mit der Einzahlung der Startgebühr akzeptiert der/die Teilnehmer/in umfassend alle Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr!
Der Schlussradler ist das Ende des Teilnehmerfeldes. Jeder/jede Teilnehmer/in, der/die zu irgendeinem Zeitpunkt hinter diesen Schlussradler fällt, gilt als nicht mehr im Bewerb. Der Veranstalter bzw. seine durchführenden Organe können Teilnehmer/Innen aus dem Bewerb nehmen, der/die offensichtlich den Kontrollpunkt nicht mehr zeitgerecht erreichen kann.
Der/die Teilnehmer/in erklärt, dass er/sie für den „SEEN-LAUF Tannheimer Tal“ ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und der Gesundheitszustand ärztlich überprüft wurde. Jeder/jede Teilnehmer/in hat dafür Sorge zu tragen, dass er haftpflicht- und unfallsversichert ist.
Jeder/jede Teilnehmer/in, trägt die zivil- und strafgerichtliche Verantwortung über die von ihm/ihr verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden und verpflichtetet sich, den Veranstalter und seine mit der Durchführung beauftragten Organe von jeder zivil- als auch strafrechtlichen Verantwortung in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten. Der Veranstalter und die mit der Durchführung betrauten Organe lehnen jede Haftung für Unfälle aller Art und der daraus entstehenden Forderungen sowohl seitens der Teilnehmenden als auch Dritten gegenüber ab. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden bzw. für abhanden gekommene Gegenstände.

Der Veranstalter ist berechtigt, aus welchem Grund auch immer – insbesondere aber bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen – die Strecke zu verkürzen und zu verändern. Die entsprechenden Änderungen werden mittels Lautsprecherdurchsage mitgeteilt. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch der Veranstaltung durch den Veranstalter und durch die Behörden möglich. Bei Absage, Abbruch, Änderungen oder Verkürzung der Strecke besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes oder sonstiger Ersatzanspruch gegenüber dem Veranstalter. Dem Veranstalter steht es frei, eine Anmeldung zu akzeptieren oder nicht oder jederzeit einen/eine Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen.

Mit der Anmeldung ist der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass…

• die Personen- und Adressdaten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
• der Veranstalter oder von ihm beauftragte Partner – Interviews, Fotos, Video- und TV-Aufnahmen machen darf und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert genutzt werden dürfen.
• die Adressdaten für Werbezwecke durch den Veranstalter verwendet werden dürfen.

Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmer/in, dass…

• die Startnummer nicht verändert wird, insbesondere der Werbeaufdruck und dass diese während des gesamten Laufs gut sichtbar getragen wird.
• die Startnummer nicht weitergegeben wird, ansonsten wird jener/jene Teilnehmer/in mit der weitergegebenen Startnummer disqualifiziert.
• Name, Jahrgang, Wohnort und Team der Wahrheit entsprechen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen der Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Alle offiziellen Änderungen und Mitteilungen werden auf der Homepage www.seen-lauf.com aufgelegt. Eventuelle Änderungen werden bei der Startnummernausgabe und an den Infotafeln ausgehängt. Diese haben letztendlich Gültigkeit und sind verbindlich.